Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufobjekte
- Exposèangebote
Die Exposèangebote der "Gernot Ewert Immobilien GmbH" sind nur für den Empfänger bestimmt.
Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich
gemacht werden. Unsere Exposès beruhen auf Angaben der Verkäufer, so daß eine Haftung von
uns nicht übernommen werden kann.
- Vorkenntnis
Sofern dem Empfänger das durch uns nachgewiesene Kaufobjekt bereits bekannt ist, hat er dies
unverzüglich mitzuteilen und auf ausdrückliches Verlangen auch nachzuweisen. Die Vorkenntnis
eines von uns angebotenen Objektes schließt die Provisionspflicht des Empfängers nicht aus,
wenn durch unsere Tätigkeit ein Vertragsabschluß zu diesem Objekt zustande kommt.
- Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung unserer
Firma ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Empfänger ist verpflichtet, uns unverzüglich
Mitteilung zu machen, wenn und zu welchen Bedingungen ein Vertrag zu einem von uns angebotenem
Objekt zustande gekommen ist.
Der Anspruch entsteht auch, wenn
- der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Exposèangebot abweichen,
- der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch ein Vertrag über ein anderes Objekt
des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird,
- vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen
und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen.
Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn
- der zustande gekommene Vertag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt und
- der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder
aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
Wird der Vertrag angefochten, so ist derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat,
zum Schadenersatz verpflichtet.
- Fälligkeit der Provision
Bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß wird unser Provisionsanspruch fällig. Die Provision ist
fällig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung.
Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für den vollen Rechnungsbetrag.
- Provisionssatz
Die Höhe der Provision bei An- und Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken beträgt
jeweils 6 % vom Kaufpreis laut Vertrag und ist zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch
den Käufer zu zahlen.
- Alleinauftrag
Alleinaufträge werden mit dem jeweiligen Auftraggeber einzelvertraglich ausgehandelt.
- Teilunwirksamkeitsklausel
Sollten unsere Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder
unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht
Vertragsbestandteil oder unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach
den gesetzlichen Vorschriften.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Strausberg.
Download (PDF): AGB für Kaufobjekte
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietobjekte
- Exposèangebote
Die Exposèangebote der Gernot Ewert Immobilien GmbH sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie
sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich
gemacht werden. Unsere Exposès beruhen auf Angaben der Verkäufer, so daß eine Haftung von uns
nicht übernommen werden kann.
- Vorkenntnis
Sofern dem Empfänger das durch uns nachgewiesene Mietobjekt bereits bekannt ist, hat er dies
unverzüglich mitzuteilen und auf ausdrückliches Verlangen auch nachzuweisen. Die Vorkenntnis
eines von uns angebotenen Objektes schließt die Provisionspflicht des Empfängers nicht aus,
wenn durch unsere Tätigkeit ein Vertragsabschluß zu diesem Objekt zustande kommt.
- Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung unserer
Firma ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Der Empfänger ist verpflichtet, uns unverzüglich
Mitteilung zu machen, wenn und zu welchen Bedingungen ein Vertrag zu einem von uns
angebotenem Objekt zustande gekommen ist.
Der Anspruch entsteht auch, wenn
- der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Exposèangebot abweichen,
- der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch ein Vertrag über ein anderes Objekt
des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird,
- vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen
und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen.
Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn
- der zustande gekommene Vertag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt und
- der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder
aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
Wird der Vertrag angefochten, so ist derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat,
zum Schadenersatz verpflichtet.
- Fälligkeit der Provision
Bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß wird unser Provisionsanspruch fällig. Die Provision
ist fällig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung.
Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für den vollen Rechnungsbetrag.
- Provisionssatz
Die Höhe der Provision bei Vermietung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien beträgt jeweils 2
Monatsnettokaltmieten laut Vertrag und ist zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch den
Mieter zu zahlen.
- Alleinauftrag
Alleinaufträge werden mit dem jeweiligen Auftraggeber einzelvertraglich ausgehandelt.
- Teilunwirksamkeitsklausel
Sollten unsere Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden
oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht
Vertragsbestandteil oder unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages
nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Strausberg.
Download (PDF): AGB für Mietobjekte
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